Mit der Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden können sich die gesetzlichen Krankenkassen im Wettbewerb gut voneinander abgrenzen. Fast alle Kassen zahlen heute Zuschüsse zu Heilpraktikerleistungen. Dabei variiert die Höhe des Zuschusses ebenso wie die Auflagen, die die Kassen den Versicherten für die Durchführung der Leistung machen. Dass sich die gesetzlichen Krankenkassen hier neu ausrichten, entspringt nicht nur dem Wunsch, sich im Wettbewerb zu positionieren. Auch das Bestreben, sich als nachhaltig orientiertes Unternehmen am Markt zu präsentieren, spielt dabei eine große Rolle. Jedoch sind eie Leistungen der GKV nicht mit der PKV vergleichbar.
Kundenwünsche[]
Bis vor wenigen Jahren galt die Übernahme von Kosten für alternative Heilmethoden als ein Privileg von privat Versicherten. Wer bei einer gesetzlichen Kasse versichert war, durfte nicht damit rechnen, dass der Versicherer einen Teil der Kosten zahlt. In den letzten Jahren hat sich dies geändert. Zum einen wollen viele Patienten alternative Behandlungsformen in Anspruch nehmen, weil die Schulmedizin bei Beschwerden keinen Erfolg verspricht. Zum anderen will man bei kleineren gesundheitlichen Problemen nicht sofort mit chemischen Mitteln aus der Schulmedizin behandeln und greift zu sanfteren Behandlungen. Sie gelten als verträglicher für den Körper, der bei den Ansätzen aus der Alternativmedizin ganzheitlich betrachtet wird. Akupunktur, Chiropraktik und Homöopathie sind klassische alternative Heilmethoden, die in der Vergangenheit zunehmend nachgefragt wurden. Aus dem wachsenden Bedarf der Versicherten ist im Lauf der Jahre ein Ansatz der Versicherer entstanden, sich durch die Übernahme von Behandlungskosten vom Wettbewerb abzugrenzen. Wichtig zu wissen ist für den Patienten, dass Heilpraktikerleistungen meist nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden. Hinzu kommen Behandlungen, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind. Dieses Verzeichnis wird ständig fortgeschrieben. Sofern eine Behandlung im Hufelandverzeichnis genannt ist, bestehen bei vielen Versicherern Chancen auf eine Kostenübernahme. Zu beachten ist allerdings, dass ein anerkannter Arzt die Durchführung übernehmen muss. Die meisten Kassen führen eine Liste mit den regional zuständigen Heilpraktikern und Ärzten, die solche Behandlungen anwenden dürfen und bei denen eine Kostenübernahme mindestens anteilig gesichert ist. Der Patient ist also in der Wahl seines Heilpraktikers nicht ganz unabhängig. Um eine Kostenübernahme zu erwirken, sollte man sich nach den Vorgaben seiner Kasse richten.
Erste Kassen öffnen sich Alternativtherapien[]
Der Ansatz, zunehmend auch Leistungen aus der alternativen Medizin zu bezuschussen, entsteht nicht nur aus der Nachfrage der Versicherten. Einige Krankenkassen haben es ganz gezielt zum Inhalt ihrer Geschäftspolitik erklärt, sich ökologisch auszurichten. Mit einer nachhaltigen Orientierung präsentiert man sich als modernes und zukunftsweisendes Unternehmen, das mit der Zeit geht. Die Öffnung des Leistungsspektrums für alternative Medizin ist ein Teil dieser neuen Unternehmensstrategie. Zunehmend werden deshalb Kosten für Akupunktur, für alternative Heilmittel, für autogenes Training und Co. mindestens anteilig von den Kassen übernommen. Eine pauschale Aussage zu treffen, welche Kasse Zuschüsse in welcher Höhe leistet, ist aufgrund der Vielzahl der vertraglichen Gestaltungen nicht möglich. Als Anhaltspunkt kann aber gelten, dass die Kassen ihre Kostenübernahmen gestaffelt haben. Es gibt Kassen, die eine Übernahme von Behandlungskosten nicht in allen Bundesländern vorsehen. Andere Versicherer fordern die Durchführung von bestimmten anerkannten Ärzten, damit Kosten erstattet werden. Besonders kundenfreundliche Regelungen sehen vor, dass die Übernahme von Kosten für alternative Behandlungsmethoden ohne weitere Einschränkungen möglich ist. Letztlich hat jeder Versicherer eigene Regelungen. Für den Patienten heißt das, er sollte sich unbedingt bei seiner Kasse informieren, welche Auflagen für die Übernahme von Krankheits- und Behandlungskosten aus dem alternativen Bereich gelten.
Drei Krankenkassen als Vorreiter[]
Obwohl die meisten gesetzlichen Krankenversicherer die Kosten für alternative Heilverfahren mindestens zu einem Teil gewährleisten, gehen einige Kassen deutlich weiter. Derzeit (September 2016) sind drei gesetzliche Krankenversicherer am Markt bekannt, die hier mit gutem Beispiel voran gehen. Die BKK advita, die Securvita und die BKK ProVita haben sich zu einer nachhaltigen Unternehmensführung oder mindestens zur weitreichenden Anerkennung von alternativen Heilverfahren innerhalb ihres Leistungskatalogs bekannt.
BKK advita[]
- 11 Geschäftsstellen
- Zusatzbeitrag 8€/Monat
- http://www.bkk-advita.de/
Die BKK advita gilt als besonders nachhaltig geführtes Unternehmen. Eine ökologisch geprägte Geschäftspolitik erstreckt sich auf die Unternehmensprozesse und auf das Leistungsspektrum. Der Versicherte hat bei der BKK advita die Wahl zwischen der klassischen Schulmedizin und der Naturheilkunde. Die Kasse übernimmt anteilige Kosten für homöopathische oder osteopathische Behandlungen, für Akupunktur, für alternative Heilmittel, für Schüssler-Salze und für die Traditionelle Chinesische Medizin.
Securvita[]
- 0 Geschäftstellen
- momentan kein Zusatzbeitrag
- http://www.securvita.de/la
Die Securvita unterstützt therapeutische Einrichtungen mit homöopathischer und anthroposophischer Ausrichtung und trägt Kosten bei Osteopathie, bei Akupunktur, Ayurveda und anderen Naturheilmethoden. Alternative Heilmethoden sind in vielfältigster Ausprägung erstattungsfähig.
BKK Provita[]
- 18 Geschäftsstellen
- momentan kein Zusatzbeitrag
- https://www.bkk-provita.de/
Die BKK ProVita konzentriert sich auf eine vegetarisch und vegan geprägte Ernährung und bietet entsprechende Beratungen an. Damit unterstützt sie einen Trend, der von vielen Versicherten sehr bevorzugt wird.
Zukunft[]
Es bleibt zu erwarten, dass weitere Versicherer den gesetzten Maßstäben folgen und alternative Behandlungen schon bald in größerem Umfang zur Erstattung freigeben, als dies heute der Fall ist.
Quellen[]
http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/liste/bkk-provita/bkk-provita-geschaeftsstellen.html
https://www.private-krankenversicherung-im-test.de/private-krankenversicherung-beamte-pension-test/
http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/liste/bkk-advita/bkk-advita-geschaeftsstellen.html
https://www.securvita.de/presse-medien/mitteilungen/beste-leistung-statt-geschaeftsstellennetz.html