VerpackG regelt den nachhaltigen Umgang mit wiederverwertbaren Verpackungen. Das Gesetz behandelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme, Sortierung, Erfassung und Verwertung von Verpackungen. Ziel ist es den Einfluss von Müll auf die Umwelt zu mindern und auf diese Weise einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Die hohe Müllproduktion pro Kopf ist ein großes Problem. Damit mehr recycelt wird, ist am 1. Januar 2019 das neue Verpackunsgesetz VerpackG in Kraft getreten. Dies löst die bis zum 01.01.19 geltende Verpackungsverordnung VerpackV ab. Von großer Bedeutung ist VerpackG insbesondere für Unternehmen aus Industrie und Handel, die verpackte Ware in Umlauf bringen, die beim Endverbraucher als Müll anfallen. Dabei betrifft VerpackG Händler und Hersteller gleichermaßen. Durch VerpackG soll das Recycling gefördert und damit nachhaltig die Umwelt geschont werden.
Pflichten für Inverkehrbringer von systempflichtigen Verpackungen []
Registrierungspflicht []
Als Kontroll- und Verwaltungsorgan wird neu die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eingerichtet. Erst wer sich ordnungsgemäß bei der Zentralen Stelle angemeldet hat, kann seiner Systembeteiligungspflicht nachkommen. Insbesondere ist der Versand von Verpackung ohne vorherige Registrierung verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Registrierung ist kostenlos und kann seit Ende August 2018 durchgeführt werden. Jedes Unternehmen muss die Anmeldung persönlich vornehmen. Eine Anmeldung durch Dritte ist erfüllt nicht die Richtlinien der Anmeldung. Dabei erteilt das Unternehmen Auskunft zur Menge der Verpackungen sowie über Kontaktdaten Steuernummer und unter welchen Markennamen die Verpackungen verbreitet werden
Sobald ein Unternehmen bei der Zentralen Stelle registriert ist, wird es öffentlich gelistet. Die hohe Transparenz aller Beteiligter dient unter anderem dazu, dass schnell ermittelt werden kann, ob ein Hersteller oder Händler seiner Pflicht nachgekommen ist oder nicht.
Lizenzierungspflicht (Systembeteiligung) []
Verantwortlich für die gesetzkonforme Rücknahme, Sortierung und Verwertung von Recyclingmaterialen sind die dualen Systeme. Gemäß des Verpackungsgesetz sind lizenzpflichtige Verpackungen an einem dualen System zu beteiligen. Auf diese Weise kann das Recyclingpotential optimal genutzt werden. Zu diesem Zweck sind Händler und Hersteller verpflichtet, bei einem dualen System gegen Gebühr eine Lizenz zu erwerben. So wird sichergestellt, dass wiederverwertbarer Müll im Wertstoffkreislauf integriert ist.
Voraussetzung, damit ein Unternehmen die Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren, ist die Anmeldung bei der zentralen Stelle. Bußgelder drohen nicht nur bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht, sondern ebenso bei Nichtbeachtung der Systembeteiligungspflicht.
Links[]
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