Prinzip[]
Wind setzt Propeller in Bewegung, dieser treibt über ein Getriebe eine Turbine an, die dadurch Strom erzeugt.
Windturbinen gibt es in verschiedenen Größen von ca. 1 m bis 90 m Durchmesser (vgl. Wikipedia). Die größeren werden teilweise in Windparks zusammengefasst. Einteilung in On-Shore und Off-Shore Anlagen.
Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz und 'Off-Shore-Windparks'[]
Das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz (offizieller Text: Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben) wurde vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2006 mit der Mehrheit der CDU/CSU-SPD-Regierung verabschiedet. Es dient - wie der Name sagt - der Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen. Wesentlich ist hierbei, dass kurz vor der Verabschiedung der Entwurf um einen Passus aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergänzt wurde: Diese Ergänzung verpflichet Netzbetreiber auch Off-Shore-Windparks an die Stromnetze anzuschließen. Bisher waren Planung, insbesondere auch erste Bauarbeiten für die Windparks auf dem offenen Meer (Nordsee und Ostsee), in Deutschland nur stiefmütterlich behandelt worden. Durch das neue Gesetz wurden nun aber Off-Shore-Windparks anderen Kraftwerken in Deutschland gleichgestellt. Neu zu errichtende Parks genießen diesen Vorteil zunächst bis zum 31. Dezember 2011, wenn der Bau bis dahin begonnen wird. Weiterhin wird durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz der Bau von Erdkabeln ermöglicht. Statt der bisher üblichen Freileitungen, die wegen "Verschandelung" der Landschaften von niemandem gewünscht sind, kann der Strom nun unterirdisch fließen. Allerdings bedeutet dies ein erheblicher Eingriff ins Ökosystem Wattenmeer. Die Netzanbindung wird voraussichtlich um Jahre beschleunigt, da Genehmigungsverfahren nun nicht mehr Bürgerinitiativen und andere Gegner auf den Plan rufen. Das neue Gesetz vermindert auch die Verteilung der Kosten für die aufwändigere Errichtung der Windparks im Meer. Es wird von einer Ersparnis von 15 bis 30 Prozent ausgegangen, die z.Z. bei einem Park in der Größe von 250 MW - etwa ein Viertel der Leistung eines großen thermischen Kraftwerks - ca. 95 bis 190 Mio Euro ausmacht.
Anmerkung: Als inoffizielle Abkürzung für Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzt bietet sich z. B. IPB-Gesetz an.
Bau von 'Off-Shore-Windkraftanlagen'[]
Impulsrammverfahren[]
Verankerung der Fundamentphähle der Windmühlen durch Rammschläge im Meeresboden. Die Rammschläge verursachen extrem laute Schalldrücke von bis zu 235 dB.
Kritik[]
Die enormen Schalldrücke, die durch die Rammschläge erzeugt werden, können bei Meeressäugetieren, wie dem bedrohten heimischen Schweinswal, zu Hörschädigungen führen. Für die sich akustisch orientierenden Meeressäuger kann dies mit tödlichen Folgen verbunden sein. Wissenschaftler und Naturschützer sehen den Lebensraum des Schweinswals wegen der umfangreichen Bautätigkeit von Off-Shore-Windkraftanlagen vor der ostfriesischen Nordseeküste deshalb als gefährdet an.[1]
Naturschutzverbände wie Gesellschaft zur Rettung der Delphine (GRD), Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere (GSM) und der NABU Schleswig-Holstein fordern effektive Schallschutzmaßnahmen wie den Einsatz von Blasenvorhängen während der Rammarbeiten. Betreiber und Bundesumweltministerium halten dagegen Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz der Schweinswale für ausreichend.[2]
Schwerkraft-Betonfundamente[]
Die Fundamente werden nicht gerammt. Man kann sich das so vorstellen, dass an Land ein "Haus" vorgefertigt, dann im Meer versenkt und anschließend mit Sand vollgespült wird.