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(Infrastrukturbeschleunigungsgesetz (hier zwischengeparkt))
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Windturbinen gibt es in verschiedenen Größen von ca. 1 m bis 90 m Durchmesser (vgl. [http://de.wikipedia.org/wiki/Windturbine Wikipedia]). Die größeren werden teilweise in Windparks zusammengefasst. Einteilung in On-Shore und Off-Shore Anlagen.
 
Windturbinen gibt es in verschiedenen Größen von ca. 1 m bis 90 m Durchmesser (vgl. [http://de.wikipedia.org/wiki/Windturbine Wikipedia]). Die größeren werden teilweise in Windparks zusammengefasst. Einteilung in On-Shore und Off-Shore Anlagen.
   
== Infrastrukturbeschleunigungsgesetz und 'Off-Shore-Windparks' ==
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== Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz und 'Off-Shore-Windparks' ==
Das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz (offizieller Text: Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben) wurde vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2006 mit der Mehrheit der CDU/CSU-SPD-Regierung verabschiedet. Es dient - wie der Name sagt - der Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen. Wesentlich ist hierbei, dass kurz vor der Verabschiedung der Entwurf um einen Passus aus dem [[Energiewirtschaftsgesetz]] ergänzt wurde: Diese Ergänzung verpflichet [[Netzbetreiber]] auch [[Off-Shore-Windpark]]s an die [[Stromnetze]] anzuschließen. Bisher waren Planung, insbesondere auch erste Bauarbeiten für die [[Windparks]] auf dem offenen Meer (Nordsee und Ostsee), in Deutschland nur stiefmütterlich behandelt worden. Durch das neue Gesetz wurden nun aber Off-Shore-Windparks anderen [[Kraftwerk]]en in Deutschland gleichgestellt. Neu zu errichtende Parks genießen diesen Vorteil zunächst bis zum 31. Dezember 2011, wenn der Bau bis dahin begonnen wird. Weiterhin wird durch das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz der Bau von [[Erdkabel]]n ermöglicht. Statt der bisher üblichen [[110-KV-|Freileitung]]en, die wegen "Verschandelung" der Landschaften von niemandem mehr gewünscht sind, kann der [[Strom]] nun unterirdisch fließen. Die [[Netzanbindung]] wird voraussichtlich um Jahre beschleunigt, da [[Genehmigungsverfahren]] nun nicht mehr [[Bürgerinitiative]]n und andere Gegner auf den Plan rufen. Das neue Gesetz vermindert auch die Verteilung der Kosten für die aufwändigere Errichtung der Windparks im Meer. Es wird von einer Ersparnis von 15 bis 30 Prozent ausgegangen, die z. Z. bei einem Park in der Größe von 250 [[MW]] - etwa ein Viertel der Leistung eines großen [[Thermisches Kraftwerk|thermischen Kraftwerks]] - ca. 95 bis 190 Mio Euro ausmacht.
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Das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz (offizieller Text: Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben) wurde vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2006 mit der Mehrheit der CDU/CSU-SPD-Regierung verabschiedet. Es dient - wie der Name sagt - der Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen. Wesentlich ist hierbei, dass kurz vor der Verabschiedung der Entwurf um einen Passus aus dem [[Energiewirtschaftsgesetz]] ergänzt wurde: Diese Ergänzung verpflichet [[Netzbetreiber]] auch [[Off-Shore-Windpark]]s an die [[Stromnetze]] anzuschließen. Bisher waren Planung, insbesondere auch erste Bauarbeiten für die [[Windparks]] auf dem offenen Meer (Nordsee und Ostsee), in Deutschland nur stiefmütterlich behandelt worden. Durch das neue Gesetz wurden nun aber Off-Shore-Windparks anderen [[Kraftwerk]]en in Deutschland gleichgestellt. Neu zu errichtende Parks genießen diesen Vorteil zunächst bis zum 31. Dezember 2011, wenn der Bau bis dahin begonnen wird. Weiterhin wird durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz der Bau von [[Erdkabel]]n ermöglicht. Statt der bisher üblichen [[110-KV-|Freileitung]]en, die wegen "Verschandelung" der Landschaften von niemandem mehr gewünscht sind, kann der [[Strom]] nun unterirdisch fließen. Die [[Netzanbindung]] wird voraussichtlich um Jahre beschleunigt, da [[Genehmigungsverfahren]] nun nicht mehr [[Bürgerinitiative]]n und andere Gegner auf den Plan rufen. Das neue Gesetz vermindert auch die Verteilung der Kosten für die aufwändigere Errichtung der Windparks im Meer. Es wird von einer Ersparnis von 15 bis 30 Prozent ausgegangen, die z. Z. bei einem Park in der Größe von 250 [[MW]] - etwa ein Viertel der Leistung eines großen [[Thermisches Kraftwerk|thermischen Kraftwerks]] - ca. 95 bis 190 Mio Euro ausmacht.
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Anmerkung: Als ''inoffizielle'' Abkürzung für Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzt bietet sich z. B. '''IPB-Gesetz''' an.

Version vom 17. Juli 2007, 05:43 Uhr

Prinzip

Wind dreht Turbine, dadurch wird Strom erzeugt.

Windturbinen gibt es in verschiedenen Größen von ca. 1 m bis 90 m Durchmesser (vgl. Wikipedia). Die größeren werden teilweise in Windparks zusammengefasst. Einteilung in On-Shore und Off-Shore Anlagen.

Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz und 'Off-Shore-Windparks'

Das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz (offizieller Text: Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben) wurde vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2006 mit der Mehrheit der CDU/CSU-SPD-Regierung verabschiedet. Es dient - wie der Name sagt - der Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen. Wesentlich ist hierbei, dass kurz vor der Verabschiedung der Entwurf um einen Passus aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergänzt wurde: Diese Ergänzung verpflichet Netzbetreiber auch Off-Shore-Windparks an die Stromnetze anzuschließen. Bisher waren Planung, insbesondere auch erste Bauarbeiten für die Windparks auf dem offenen Meer (Nordsee und Ostsee), in Deutschland nur stiefmütterlich behandelt worden. Durch das neue Gesetz wurden nun aber Off-Shore-Windparks anderen Kraftwerken in Deutschland gleichgestellt. Neu zu errichtende Parks genießen diesen Vorteil zunächst bis zum 31. Dezember 2011, wenn der Bau bis dahin begonnen wird. Weiterhin wird durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz der Bau von Erdkabeln ermöglicht. Statt der bisher üblichen Freileitungen, die wegen "Verschandelung" der Landschaften von niemandem mehr gewünscht sind, kann der Strom nun unterirdisch fließen. Die Netzanbindung wird voraussichtlich um Jahre beschleunigt, da Genehmigungsverfahren nun nicht mehr Bürgerinitiativen und andere Gegner auf den Plan rufen. Das neue Gesetz vermindert auch die Verteilung der Kosten für die aufwändigere Errichtung der Windparks im Meer. Es wird von einer Ersparnis von 15 bis 30 Prozent ausgegangen, die z. Z. bei einem Park in der Größe von 250 MW - etwa ein Viertel der Leistung eines großen thermischen Kraftwerks - ca. 95 bis 190 Mio Euro ausmacht.

Anmerkung: Als inoffizielle Abkürzung für Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzt bietet sich z. B. IPB-Gesetz an.